Kircheneintritt

Mose begegnet Gott im brennenden Dornbusch - Darstellung auf dem Eingangsportal der Apostelkirche
Mose begegnet Gott im brennenden Dornbusch – Darstellung auf dem Eingangsportal der Apostelkirche

Ich möchte (wieder) in die evangelische Kirche eintreten. Was muss ich tun?

Wir freuen uns, wenn Sie zum ersten mal oder wieder zur Evangelischen Kirche gehören möchten! Auf dieser Seite haben wir für Sie einige Fragen zusammengestellt, die Sie interessieren könnten.

Warum ist es sinnvoll, Mitglied der Evangelischen Kirche zu sein?
Hier finden Sie zwölf gute Gründe für eine Mitgliedschaft in der Evangelischen Kirchengemeinde.

An wen muss ich mich wenden, wenn ich wieder in die Kirche eintreten will?
Wenn Sie in die Kirche eintreten möchten, setzen Sie sich bitte mit den Pfarrern in Verbindung. Der Pfarrer vereinbart dann ein Gesprächstermin mit Ihnen. Zum Eintritt genügt es, den Personalausweis und möglichst eine Taufbescheinigung oder die Austrittsbescheinigung vorzulegen.

Wie verläuft die Aufnahme in die Ev. Kirchengemeinde?
Sie können mit dem Pfarrer einen Termin vereinbaren. Bei einem Gespräch mit dem Pfarrer können Sie Mitglied der Ev. Kirchengemeinde werden, indem der Mitgliedantrag ausgefüllt wird..

Muss ich mich erneut  taufen lassen wenn ich die Konfession wechsle oder wieder eintrete?
Die Taufe ist einmalig. Sie wird von den meisten Kirchen der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen (ACK) gegenseitig anerkannt, auf jeden Fall von allen Kirchen, die die “Magdeburger Erklärung” zur wechselseitigen Taufanerkennung unterzeichnet haben. Dazu gehören neben der römisch-katholischen Kirche auch viele orthodoxe und andere evangelische Kirchen. In Zweifelsfällen fragen Sie bitte in Ihrem Pfarramt nach. Wiedereintrittswillige werden also nicht noch einmal getauft, wenn Sie früher einer anderen anerkannten christlichen Gemeinschaft angehört haben.

Und wenn ich vorher keiner christlichen Gemeinschaft angehört habe?
Dann werden Sie durch die Taufe in die evangelische Kirche aufgenommen. Dem Gottesdienst geht in der Regel ein Taufunterricht oder ein paar Taufgespräche voraus. Sie können so den christlichen Glauben näher kennen lernen. Weitere Informationen bekommen Sie bei dem örtlichen Pfarramt.

Muss ich mich prüfen lassen, wenn ich wieder in die Kirche eintrete?
Nein. Vorgesehen ist in der Regel lediglich ein Gespräch mit einem Pfarrer oder einer Pfarrerin sowie die Teilnahme an einem Gottesdienst. Sie sollten sich allerdings selbst prüfen, wie ernst es Ihnen mit der Kirche ist. Sie setzen Ihre Unterschrift nicht unter ein Zeitschriftenabonnement, sondern treffen eine wichtige Entscheidung.

Muss ich einen Konfirmandenunterricht besuchen?
Nein.

Werde ich der Gemeinde vorgestellt?
Nein. Wenn Sie es jedoch gerne möchten, kann in einem Gottesdienst Ihr Eintritt bekannt gemacht werden.

Was habe ich von der Mitgliedschaft in der Kirche?
Die Kirche ist eine große Gemeinschaft. In ihr tauschen sich die Menschen über ihren Glauben aus und bekommen dadurch neue Anregungen für die großen Fragen nach Ursprung, Sinn und Ziel des Lebens. Darüber hinaus erwerben Sie mit der Kirchenmitgliedschaft verschiedene Rechte, z. B. das Recht, ein Patenamt zu übernehmen, kirchliche Dienste in Anspruch zu nehmen (z. B. die kirchliche Trauung, das kirchliche Begräbnis) und an vielen Angeboten Ihrer Kirchengemeinde teilzunehmen. Sie haben zudem das Recht, an den alle sechs Jahre stattfindenden Wahlen zum Leitungsgremium teilzunehmen, selbst zu wählen oder sich in ein kirchliches Amt wählen zu lassen. Lesen Sie mehr unter: “Die” zehn AnGebote der Kirche 

Welche Unterlagen werden benötigt?
Sofern Sie dem Pfarrer oder der Pfarrerin nicht persönlich bekannt sind, sollten Sie Ihren Personalausweis dabei haben. Außerdem werden bei einem Wiedereintritt die Daten über den Kirchenaustritt (möglichst Austrittsbescheinigung, falls noch vorhanden) und möglichst auch die Taufurkunde benötigt.

Was kostet mich der Eintritt?
Der Eintritt in die evangelische Kirche ist, im Unterschied zum Austritt bei den staatlichen Stellen, kostenlos.

Was kostet mich die Mitgliedschaft?
Es gibt viele Kirchenmitglieder, die gar keine Kirchensteuer zahlen (z.B. Jugendliche, Studierende, Arbeitslose, Rentner). In der Regel müssen 9 Prozent der Lohn- oder Einkommenssteuer bezahlt werden. Dies gilt ab einem Bruttoeinkommen von 899,99 € für Ledige, 1.703,99 € für Verheiratete und 2.258,99 € für Verheiratete mit einem Kind. Wer 2.500 € brutto im Monat verdient und verheiratet ist, zahlt nur 12,69 € Kirchensteuer monatlich. Die Kirchensteuer kann als Sonderausgabe von der Einkommenssteuer abgesetzt werden. So verringert sich Ihre Steuerschuld. Die Kirche ist dankbar, dass ihre Mitglieder die kirchliche Arbeit mit Spenden und Kollekten und vor allem mit der Kirchensteuer unterstützen. Falls Sie  Lohnsteuer zahlen, informieren Sie bitte das Finanzamt bzw. Ihren Arbeitgeber über Ihren Kircheneintritt.

Was hat der Staat mit der Kirchensteuer zu tun?
Der Staat zieht die Kirchensteuer mit der Lohnsteuer ein. Für diese Dienstleistung zahlt die Kirche an den Staat eine Gebühr. Ein eigenes kirchliches System wäre erheblich teurer.

Wenn Sie noch unsicher sind …
… ob der Eintritt in die evangelische Kirche das Richtige ist: werden Sie doch erst mal `Probemitglied`! Schauen Sie sich Ihre Gemeinde vor Ort einfach an, informieren Sie sich, besuchen Sie Veranstaltungen. Mit diesen Einblicken wird Ihnen die Entscheidung sicher leichter fallen. Keine Sorge: Niemand wird von Ihnen einen Mitgliedsausweis verlangen. Unsere Kirchengemeinden freuen sich, wenn jemand Interesse zeigt für ihre Arbeit und ihr Angebot.